Ritter von Schönfeld - Rechtsanwälte Erbrecht

 

Den folgenden Artikel (Quelle: Charlotte Frank, Süddeutsche Zeitung vom 26.August 2013, in Auszügen mit freundlicher Genehmigung) möchten wir gerne auszugsweise und in komprimierter Form wiedergeben: 

"Es gibt in Deutschland nichts, das niemandem gehören darf, so schreibt es das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) vor. Im Notfall muss der Staat als Zwangserbe herhalten. "Wir können nicht Nein sagen", sagt Holger Holl. Eine Porzellanpuppe mit Schlafaugen, eine Schiffsuhr aus Messing, ein Karton voller Notenblätter. Daneben kistenweise Schmuck, Perlenketten, Klunker. Im Regal ein Goldbarren, Silberbesteck, Münzen. Ein Bord voller Fotoapparate. Ein Adler aus senfgelber Keramik. Reste eines Lebens. 

Für den Staat inzwischen eine ganze Menge: Senfgelbe Adler und Schiffsuhren und Schmuck, aber auch Bargeld und Firmen, Yachten und Autos, Immobilien, Ziegeleien. Manchmal erbt der Staat auch ein Fitnessstudio oder ein Bordell. War alles schon dabei, sagt Holger Holl, der in der Oberfinanzdirektion Niedersachsen für Staatserbschaften verantwortlich ist. Allein im vergangenen Jahr sind dem Bundesland mehr als 1350 Erbschaften zugefallen, im Wert von mehr als 3,4 Millionen Euro. Und die Tendenz geht weiter nach oben...

Die Zahl der sogenannten Fiskuserbschaften ist im ganzen Bundesgebiet hoch. Bayern hat im vergangenen Jahr 6,5 Millionen Euro durch Nachlassbearbeitungen eingenommen, Hamburg hat netto mehr als 730 000 Euro geerbt und Nordrhein-Westfalen mehr als 520 000 Euro. Dass der Staat so oft Erbe wird sei "ein gesellschaftliches Phänomen". Eines, das viel darüber aussagt, wie Familien heute zueinander stehen und wie sie zusammenhalten. Oder auch nicht mehr."

Es ist bezeichnend, welche Summen der Staat als Letzterbe dadurch realisiert, dass er die Hinterlassenschaften über Internetauktionen veräußert. Addiert man zu diesen Beträgen die Summen, die aufgrund unzureichender Nachfolgeplanung durch den Anfall von Erbschafts- und Schenkungssteuer realisiert werden, dann ergeben sich hieraus enorme Summen, die zur Finanzierung des maroden Staatsapparats oder als Hilfszahlungen für andere EU-Mitgliedsstaaten verwendet werden.

Wir beraten Sie gerne im Hinblick auf die Gestaltung Ihrer letztwilligen Verfügung und verfolgen hierbei das erklärte Ziel, stets die zivilrechtlich wie steuerlich optimale Variante umzusetzen!

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