" iuris praecepta sunt haec:
honeste vivere,
alterum non laedere,
suum cuique tribuere."
(Die Gebote des Rechts sind diese: Ehrenhaft leben, niemanden verletzen, jedem das Seine gewähren.)
Ursprünglich im antiken Griechenland als fundamentaler Grundsatz von Fairness und Gerechtigkeit geprägt, findet der Leitsatz „suum cuique“ im ersten Teil des Corpus Iuris Civilis des römischen Kaisers Justinian Erwähnung. Seit dem Jahr 1594 ziert er das Wappen der Familie von Dr. Johannes von Schönfeld, und hat seit dieser Zeit nichts an Aktualität eingebüßt. Von der bedauerlichen Verfremdung der dahinter stehenden Werte im Dritten Reich distanzieren wir uns jedoch ausdrücklich.
Dieses Fundament der Rechtswissenschaften bestimmt die Rechtsstaatlichkeit und das Rechtsempfinden der Menschen auch heute noch. Deshalb machen wir uns „cuique suum“ zur Philosophie. Für uns als Rechtsanwälte stellt diese Maxime Leitfaden und Mahnung zugleich dar:
Fairness bedeutet für uns,
- dass wir ein Mandat stets ausschließlich im Interesse unserer Mandantschaft bearbeiten, und nicht nach unseren eigenen Interessen führen;
- dass wir unsere Empfehlungen und Auskünfte völlig frei von Weisungen und Einflüssen Dritter erteilen;
- dass wir uns zur absoluten Verschwiegenheitspflicht bekennen, auch gegenüber Gerichten und Behörden, und dadurch die Vertraulichkeit des persönlichen, schriftlichen und telefonischen Verkehrs mit der Mandantschaft gewährleisten;
- unserer Mandantschaft von Beginn an eine realistische Einschätzung bezüglich Chancen und Risiken der Angelegenheit zu geben, keine falschen Hoffnungen zu wecken oder gar Ratschläge aufzudrängen;
- dass wir ausschließlich diejenigen Leistungen transparent und verständlich berechnen, die wir auch erbracht haben, und folglich keine unnötigen Kosten produzieren und in Rechnung stellen;
- möglichst rasch eine optimale und dauerhafte Lösung für einen Konflikts zu finden, um dadurch einen langwierigen und kostspieligen Rechtsstreit möglichst zu vermeiden und letztlich Zeit und Geld für alle Beteiligten zu sparen und
- im Falle der Unvermeidbarkeit einen Rechtsstreit so rasch und effizient wie möglich zu führen, und gerichtliche Fristen nur dann vollständig auszunutzen oder ggf. verlängern zu lassen, wenn dies dem Interesse unserer Mandanten förderlich erscheint.
Wir haben Ihnen Gerechtigkeit verschafft, wenn wir beispielsweise
- eine Erbengemeinschaft erfolgreich und unter Berücksichtigung der jeweiligen Interessen gerecht auseinander gesetzt haben;
- Ihnen wertvolle Hinweise (in steuerrechtlicher sowie zivilrechtlicher Ausprägung) für die Gestaltung Ihrer letztwilligen Verfügung geben konnten, und damit eine drohende Belastung mit Erbschafts- oder Schenkungssteuer abgewendet haben;
- einen unvermeidbaren Rechtsstreit effizient und erfolgreich geführt haben, und die Ziele unserer Mandantschaft erreicht haben;
- einen Pflichtteilsanspruch samt Pflichtteilsergänzung außergerichtlich und fair geltend gemacht und reguliert haben;
- mit der Beratung und Verhandlung langfristig ausgelegter Verträge Ihre unternehmerische Zukunft sicher gestalten;
- die Zwangsvollstreckung gegen einen Schuldner, der ursprünglich als insolvent galt, aufgrund intensiver Recherchen dennoch zum gewünschten Erfolg geführt haben.
Kurzum: Erst wenn Sie zufrieden sind, sind wir es auch.