Ritter von Schönfeld - Rechtsanwälte Erbrecht

Testament - Pflichtteil - Nachlassabwicklung - Vorsorgevollmacht


In unserer Kanzlei beraten und vertreten Sie Rechtsanwalt und Fachanwalt für Erbrecht Dr. Benjamin Schmidt, Rechtsanwältin und Fachanwältin für Erbrecht  Dr. Johanna Schmidt und Rechtsanwalt und Fachanwalt für Erbrecht Dr. Johannes von Schönfeld, LL.M in allen erbrechtlichen Angelegenheiten.

Wir sind ausschließlich im Erbrecht tätig.

Als im Erbrecht promovierte Rechtsanwälte sowie als Fachanwälte für Erbrecht beraten wir ausschließlich im Erbrecht und Erbschaftsteuerrecht. Wir beraten unsere Mandanten umfassend  bei der Regelung ihrer Vermögensnachfolge und entwickeln  auf die individuellen Bedürfnisse maßgeschneiderte Lösungen für die Nachfolgeplanung. Gleich ob bei der Gestaltung Ihres Testaments oder bei der Begleitung lebzeitiger Übertragungen – wir richten unser Augenmerk neben der erbrechtlichen Weichenstellung auch auf eine schenkung- und erbschaftsteuerliche Optimierung.

Neben Privatpersonen gehören auch Einzelunternehmen und Holding-Gesellschaften sowie kleinere und mittlere Unternehmen ("KMU") zu unseren Mandanten. Bei der Fortführung oder Übergabe von Unternehmen unterstützen wir unsere Mandanten durch gesellschaftsrechtlich und steuerrechtlich durchdachte Nachfolgeregelungen. Dadurch kann der reibungslose Übergang des Unternehmens in die nächste Generation gewährleistet und einer Gefährdung des Lebenswerks vorgebeugt werden. Selbstverständlich beraten wir dabei auch zu nachfolgegünstigen Unternehmens-formen und zu einer lebzeitigen stufenweisen Übergabe des Unternehmens.

Wir erstellen praxiserprobte Vorsorgeregelungen für Krankheit und Notfälle in Form von Vorsorgevollmachten, Patientenverfügungen und Betreuungsverfügungen. Dabei helfen wir unseren Mandanten, ihre Vorstellungen rechtlich und medizinisch unmissverständlich zum Ausdruck zu bringen.

Unser Tätigkeitsspektrum erstreckt sich auch auf die Lösung bereits eingetretener Probleme. Wir unterstützen Sie bei der Durchsetzung oder Abwehr von Pflichtteilsansprüchen, bei der Auseinandersetzung einer Erbengemeinschaft, in allen Streitfragen betreffend die Wirksamkeit von Testamenten und Vermächtnissen etc. Bei Scheitern einer einvernehmlichen Regelung setzen wir Ihre Interessen auf prozessualem Weg konsequent durch.

Engagiert und verlässlich.

Ihr Anliegen besprechen wir in einem ausführlichen Erstberatungstermin. Wir geben Ihnen eine konkrete Einschätzung, ob und wie wir Ihre Ziele erreichen können und mit welchen Kosten Sie rechnen müssen. Beauftragen Sie uns danach mit Ihrer Vertretung, informieren wir Sie stets umgehend über jede Entwicklung in Ihrem Fall. Wir besprechen alle notwendigen Schritte vorab mit Ihnen und nehmen uns Zeit für Ihre Fragen. Uns ist es wichtig, dass Sie immer den Überblick über Ihren Fall behalten – wir arbeiten mit Ihnen zusammen! Ihre Interessen setzen wir konsequent und engagiert durch. Wir sind erst zufrieden, wenn Sie es sind.

Transparent.

 Wir geben Ihnen stets eine realistische Beurteilung der Sachlage. Unser Ziel ist eine effektive, aber auch wirtschaftliche Durchsetzung Ihrer Interessen. Daher ist uns eine ausgewogene Kosten-Nutzen-Relation ebenso wichtig wie eine transparente Honorargestaltung.

Profitieren Sie von der Erfahrung unseres Erbrechts-Teams.

„Sechs Augen sehen mehr als zwei“ - Komplexe Fälle besprechen wir auch im Team. So wird Ihr Fall aus verschiedenen Blickwinkeln analysiert, ohne dass für Sie zusätzliche Kosten entstehen. Zudem können wir bei Bedarf auf ein breites Netzwerk an Rechtsanwälten und Steuerberatern im In- und Ausland zurückgreifen. Dadurch sind wir in der Lage, auch bei internationalen Sachverhalten eine fundierte Beratung und grenzüberschreitende Durchsetzung anzubieten.

Wie freuen uns auf Sie!

Unsere Tätigkeitsschwerpunkte sind:

  • Testamentsgestaltung für Privatpersonen und Unternehmer
  • Gestaltung von Erbverträgen
  • Unternehmensnachfolge
  • Vorweggenommene Erbfolge, Nachfolgeplanung, insbesondere auch bei grenzüberschreitenden Fragestellungen
  • Gemeinnütziges und privatnütziges Stiftungsrecht, national wie international
  • Erbschaft- und Schenkungsteuerrecht, insbesondere steueroptimierte Gestaltung von Testamenten und lebzeitigen Übertragungen
  • Vertretung vor Gericht und beim Finanzamt
  • Durchsetzung bzw. Abwehr von Pflichtteilsansprüchen
  • Erbauseinandersetzungen
  • Nachlassabwicklung
  • Testamentsvollstreckung
  • Erbscheinsverfahren
  • Internationales Erbrecht
  • Vorsorgevollmachten, Patientenverfügungen

 

Ihre Ansprechpartner:

Dr. Benjamin Schmidt, Fachanwalt für Erbrecht
Dr. Johanna Schmidt, Fachanwältin für Erbrecht
Dr. Johannes v. Schönfeld, LL.M., Fachanwalt für Erbrecht

Telefon 089 - 21 555 20 90 (München)

AnfahrtAnfahrt & Kontakt                      

Telefon Konstanz 07531 - 94 53 88 4 (Konstanz) 

Online-Mandatsanfrage

Hier haben Sie die Möglichkeit, einfach und flexibel zu Ihrem erbrechtlichen Anliegen mit uns Kontakt aufzunehmen. Bitte füllen Sie dazu möglichst den Fragenkatalog aus. Ihr Anliegen wird dann zusammengefasst an die Kanzlei übermittelt.

Es handelt sich hierbei um eine unverbindliche Anfrage, es entstehen keine Kosten für Sie.

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So erreichen Sie uns

Kontaktieren Sie unsere Rechtsanwälte in der Kanzlei in München:
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Telefon: + 49 (0)89 / 21 555 20 90
Fax: + 49 (0)89 / 21 555 20 99
E-Mail: kanzlei (at) rvs-rechtsanwaelte.de
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Wir stehen Ihnen auch an unserer Zweigstelle in Konstanz zur Verfügung. Kontaktieren Sie uns:
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Telefon: + 49 (0)7531 / 94 53 88 4
Fax: + 49 (0)7531 / 94 54 01 6
E-Mail: kanzlei (at) rvs-rechtsanwaelte.de

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