Von Eiszapfen und parkenden Autos
Von Eiszapfen und parkenden Autos
Ein Fall wie aus dem Lehrbuch, der jeden Eigentümer einer Immobilie gleichermaßen in dieser Form treffen kann: Sehr oft erlässt eine Gemeinde eine sicherheitsrechtliche Straßenordnung, wonach die Dachkanten der Häuser im Winter von etwaigen Schneeüberhängen und Eiszapfen befreit werden müssen. Kommt ein Hauseigentümer dieser Pflicht nicht nach, so kann dies eine Verurteilung zum Schadenersatz nach sich ziehen.
Unerwünschte Werbung
Postwurfsendungen gegen den ausdrücklichen Willen des Empfängers stellen einen rechtswidrigen Eingriff in das Recht auf informationelle Selbstbestimmung dar. Es besteht keine Pflicht zum Anbringen eines Aufklebers "Werbung - Nein danke" auf dem Briefkasten. (LG Lüneburg vom 30.09.2011; Az. 4 S 44/11)
Aufklärungspflicht Gebrauchtwagen
Beim Verkauf eines Gebrauchtwagens besteht seitens eines Unternehmers (Gebrauchtwagenhändler etc.) eine Aufklärungspflicht nicht nur für etwaige Unfallschäden, sondern ebenso beim Vorhandensein eines bloßen Unfallverdachts.