Hier erhalten Sie Informationen zu den Kosten, die mit unserer Beauftragung verbunden sind. Eine transparente Kostengestaltung ist uns wichtig.
Erstberatung
Die Kosten der Erstberatung sind im Rechtsanwaltsvergütungsgesetz geregelt. Die anwaltliche Erstberatung kostet einen Verbraucher gem. § 34 Absatz 1 Satz 3 RVG maximal 190,00 Euro zzgl. USt. Diese Kosten erhöhen sich auch nicht in Abhängigkeit zur Dauer der Erstberatung. Die Erstberatung ist bei uns nicht auf einen bestimmten Zeitrahmen beschränkt, da die Anforderungen an eine sachgerechte Erstberatung je nach Einzelfall erheblich variieren und daher auch entsprechend mehr Zeit in Anspruch nehmen können. Eine sinnvolle Besprechung Ihres Anliegens, der Erfolgsaussichten sowie der zu erwartenden Kosten (siehe unten "Vergütung im Übrigen") ist bei einer zeitlichen Beschränkung der Erstberatung unseres Erachtens meist nicht möglich.
Die Erstberatung kann im Rahmen eines persönlichen Termins oder aber auf Wunsch auch telefonisch erfolgen.
Vergütung im Übrigen
Grundsätzlich ist die Höhe der Vergütung des Rechtsanwalts im Rechtsanwaltsvergütungsgesetz geregelt. Die Vergütung richtet sich dabei regelmäßig nach der Höhe des Streitwerts der Angelegenheit. Daneben besteht auch die Möglichkeit, auf Wunsch ein individuelles Honorar, z.B. in Form eines Pauschalhonorars oder einer Zeitvergütung, zu vereinbaren. Eine solche individuelle Honorarvereinbarung ist für unsere Mandanten in vielen Fällen interessen- und leistungsgerechter, da den Eigenheiten des Einzelfalles (zu erwartender Aufwand, Schwierigkeitsgrad, Kosten-Nutzen-Relation etc.) besser Rechnung getragen werden kann. Da uns eine transparente Honorargestaltung sehr wichtig ist, besprechen wir die konkret in Betracht kommenden Vergütungsmodelle bereits im Rahmen der Erstberatung mit Ihnen und geben Ihnen eine klare Auskunft über die zu erwartenden Kosten.