Ritter von Schönfeld - Rechtsanwälte Erbrecht

Hier erhalten Sie Informationen zu den Kosten, die mit unserer Beauftragung verbunden sind. Eine transparente Kostengestaltung ist uns wichtig.

 

Erstberatung

Die Kosten der Erstberatung sind im Rechtsanwaltsvergütungsgesetz geregelt. Die anwaltliche Erstberatung kostet einen Verbraucher gem. § 34 Absatz 1 Satz 3 RVG maximal 190,00 Euro zzgl. USt. Diese Kosten erhöhen sich auch nicht in Abhängigkeit zur Dauer der Erstberatung. Die Erstberatung ist bei uns nicht auf einen bestimmten Zeitrahmen beschränkt, da die Anforderungen an eine sachgerechte Erstberatung je nach Einzelfall erheblich variieren und daher auch entsprechend mehr Zeit in Anspruch nehmen können. Eine sinnvolle Besprechung Ihres Anliegens, der Erfolgsaussichten sowie der zu erwartenden Kosten (siehe unten "Vergütung im Übrigen") ist bei einer zeitlichen Beschränkung der Erstberatung unseres Erachtens meist nicht möglich.

Die Erstberatung kann im Rahmen eines persönlichen Termins oder aber auf Wunsch auch telefonisch erfolgen.

 

Vergütung im Übrigen

Grundsätzlich ist die Höhe der Vergütung des Rechtsanwalts im Rechtsanwaltsvergütungsgesetz geregelt. Die Vergütung richtet sich dabei regelmäßig nach der Höhe des Streitwerts der Angelegenheit. Daneben besteht auch die Möglichkeit, auf Wunsch ein individuelles Honorar, z.B. in Form eines Pauschalhonorars oder einer Zeitvergütung, zu vereinbaren. Eine solche individuelle Honorarvereinbarung ist für unsere Mandanten in vielen Fällen interessen- und leistungsgerechter, da den Eigenheiten des Einzelfalles (zu erwartender Aufwand, Schwierigkeitsgrad, Kosten-Nutzen-Relation etc.) besser Rechnung getragen werden kann. Da uns eine transparente Honorargestaltung sehr wichtig ist, besprechen wir die konkret in Betracht kommenden Vergütungsmodelle bereits im Rahmen der Erstberatung mit Ihnen und geben Ihnen eine klare Auskunft über die zu erwartenden Kosten.

Telefon 089 - 21 555 20 90 (München)

AnfahrtAnfahrt & Kontakt                      

Telefon Konstanz 07531 - 94 53 88 4 (Konstanz) 

Online-Mandatsanfrage

Hier haben Sie die Möglichkeit, einfach und flexibel zu Ihrem erbrechtlichen Anliegen mit uns Kontakt aufzunehmen. Bitte füllen Sie dazu möglichst den Fragenkatalog aus. Ihr Anliegen wird dann zusammengefasst an die Kanzlei übermittelt.

Es handelt sich hierbei um eine unverbindliche Anfrage, es entstehen keine Kosten für Sie.

ZUR ONLINE-MANDATSANFRAGE

So erreichen Sie uns

Kontaktieren Sie unsere Rechtsanwälte in der Kanzlei in München:
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Telefon: + 49 (0)89 / 21 555 20 90
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E-Mail: kanzlei (at) rvs-rechtsanwaelte.de
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Wir stehen Ihnen auch an unserer Zweigstelle in Konstanz zur Verfügung. Kontaktieren Sie uns:
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Fax: + 49 (0)7531 / 94 54 01 6
E-Mail: kanzlei (at) rvs-rechtsanwaelte.de