Erbrecht-News

Erleichterung der Zwangsvollstreckung
Zum 01.01.2013 wird das Gesetz zur Sachaufklärung (Zw.VollStr.ÄndG) in Kraft treten. Es erweitert die Möglichkeiten der Gläubiger im Rahmen der Zwangsvollstreckung.
Bislang war es im Vorfeld für den Gläubiger oft schwierig zu beurteilen, ob der Schuldner liquide Mittel oder Forderungen besitzt, sodass die Einleitung der Zwangsvollstreckung Erfolg verspricht. Die Änderung bewirkt hier eine verbesserte Ausgangslage.