Erbrecht-News
Keine generelle Verpflichtung zur Vorlage eines Erbscheins bei Banken und Sparkassen
Keine generelle Verpflichtung zur Vorlage eines Erbscheins bei Banken und Sparkassen
BGH, Urteil vom 08.10.2013 - XI ZR 401/12
Der Erbe ist grundsätzlich von Gesetzes wegen nicht verpflichtet, sein Erbrecht durch einen Erbschein nachzuweisen. Gleichwohl verlangten bisher Banken und Sparkassen regelmäßig die Vorlage eines Erbscheins. Gestützt wurde dies auf eine in den AGB der Sparkassen und Banken enthaltene Klausel, nach welcher die Vorlage eines Erbscheins nach dem Tod des Kunden zur Klärung der Berechtigung grundsätzlich verlangt werden kann. Eine solche Erbnachweisklausel in den AGB einer Stadtsparkasse hat der BGH aufgrund der Unterlassungsklage eines Verbraucherschutzverbandes nun für unwirksam erklärt, da sie den Verbraucher unangemessen benachteilige.
Reduzierung der Steuerlast bei Berliner Testamenten durch die fiktive Geltendmachung des Pflichtteils gegenüber dem Finanzamt
BFH, Urteil vom 19.02.2013 - II R 47/11
Häufig wählen Ehegatten bei der Gestaltung ihrer Erbfolge das sog. Berliner Testament. Die Absicherung des überlebenden Partners kann auf verschiedene Weise erreicht werden. Wird er als Alleinerbe eingesetzt, gehen die Kinder beim Tod des erstversterbenden Elternteils leer aus. Sie sollen erst zum Zuge kommen, wenn auch der zweite Elternteil verstirbt. Der gesetzlich vorgesehene Pflichtteil steht ihnen zwar auch beim ersten Erbfall zu, wird bei intakten Familienverhältnissen aus Rücksicht auf den verwitweten Elternteil aber in der Regel nicht geltend gemacht. Verstirbt nun auch der zweite Elternteil und sind die Kinder als dessen Erben eingesetzt, geht das Vermögen vollumfänglich auf sie über.
Der Staat als Zwangserbe
Es gibt in Deutschland nichts, das niemandem gehören darf, so schreibt es das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) vor. Im Notfall muss der Staat als Zwangserbe herhalten. Der kann nicht ablehnen. Eine Porzellanpuppe mit Schlafaugen, eine Schiffsuhr aus Messing, ein Karton voller Notenblätter. Daneben kistenweise Schmuck, Perlenketten, Klunker. Im Regal ein Goldbarren, Silberbesteck, Münzen. Ein Bord voller Fotoapparate. Ein Adler aus senfgelber Keramik. Reste eines Lebens. Die Summen dagegen sind enorm ...
Nichteheliche Kinder im Erbrecht
Bereits seit dem Jahr 1998 sind uneheliche Kinder den ehelich geborenen Kindern erbrechtlich völlig gleichgestellt. Dies war jedoch nicht immer so. Denn ursprünglich stand nichtehelichen Kindern ein gesetzliches Erbrecht oder ein Pflichtteilsrecht nur gegenüber ihrer Mutter und den mütterlichen Verwandten zu. Ein Verwandtschaftsverhältnis zwischen nichtehelichen Kindern und ihrem Vater bestand nach der gesetzlichen Fiktion des § 1589 Abs. 2 BGB a.F. nicht.
"Und" statt "Oder" - Tücken bei der Formulierung des Testaments
Das OLG München hatte jüngst über einen Fall zu entscheiden, dem ein privatschriftlich erstelltes Testament von zwei Eheleuten zugrunde lag. Im Ergebnis zeigt sich, dass bei der Formulierung des letzten Willens doch erhebliche Tücken bestehen, welche nach dem Ableben dann zu möglicherweise nicht gewollten Ergebnissen führen.
Wer beerbt den enterbten Schlusserben?
Das OLG Hamm (NRW) hatte jüngst einen erbrechtlich sehr interessanten Fall zu entscheiden, der enorme Relevanz für sog. "Patchwork-Familien" aufweist. Gerade bei Scheidung und Eingehung einer zweiter Ehe können enorme rechtliche Konflikte entstehen, wenn bereits Kinder aus erster Ehe vorhanden sind. Hier bedarf es dringend qualifizierter Beratung, unter anderem auch unter aktiver Berücksichtigung etwaiger früherer erbrechtlicher Verfügungen (wie zB Ehe- und Erbverträge, gemeinschaftliche Testamente etc.).
Auch vor den (erbschafts)steuerlichen Fallstricken im Zusammenhang mit Berliner Testamenten kann nicht oft genug gewarnt werden.
Bundesfinanzhof hält Erbschaftsteuer für verfassungswidrig
Der Bundesfinanzhof in München hat am 27.09.2012 eine wegweisende Entscheidung gefällt und die Auffassung vertreten, dass § 19 Abs. 1 i.V.m. §§ 13a und 13b ErbStG in der im Jahr 2009 geltenden Fassung wegen Verstoßes gegen den allgemeinen Gleichheitssatz (Art. 3 Abs. 1 GG) möglicherweise verfassungswidrig seien. Dies, weil die dort vorgesehenen Steuervergünstigungen nicht durch ausreichende Sach- und Gemeinwohlgründe gerechtfertigt sind und einen verfassungswidrigen Begünstigungsüberhang aufweisen.
Die europäische Erbrechtsverordnung kommt!
Der Rat der EU-Justizminister hat am 07.06.2012 die Europäische Erbrechtsverordnung verabschiedet. Damit stehen tiefgreifende Änderungen im Internationalen Erbrecht, vor allem im Hinblick auf ausländisches Vermögen (insbesondere ausländische Immobilien) bevor.
Erleichterung der Zwangsvollstreckung
Zum 01.01.2013 wird das Gesetz zur Sachaufklärung (Zw.VollStr.ÄndG) in Kraft treten. Es erweitert die Möglichkeiten der Gläubiger im Rahmen der Zwangsvollstreckung.
Bislang war es im Vorfeld für den Gläubiger oft schwierig zu beurteilen, ob der Schuldner liquide Mittel oder Forderungen besitzt, sodass die Einleitung der Zwangsvollstreckung Erfolg verspricht. Die Änderung bewirkt hier eine verbesserte Ausgangslage.
