Erbrecht-News

Kontovollmacht und Abhebungen zu Lebzeiten des Erblassers
Nicht selten erhält ein Angehöriger von einem (späteren) Erblasser Bankvollmacht, um sich um dessen tägliche Bankgeschäfte zu kümmern. Die Bankvollmacht beinhaltet dabei regelmäßig auch die Ermächtigung, Beträge in bar abzuheben oder zu überweisen. Darin liegt ein enormer Vertrauensvorschuss, der durch den Bevollmächtigten auch ausgenutzt und missbraucht werden könnte. Es mag danach an den Erben gelegen sein, die lebzeitigen Vorgänge aufzuklären und ggf. Ersatz für unrechtmäßige Verfügungen zu erlangen.
Pflichtteilsrecht: Anspruch auf Vorlage eines notariellen Nachlassverzeichnisses trotz Dürftigkeitseinrede des Erben bei Kostenübernahme durch den Pflichtteilsberechtigten
Erbschaftsteuerfreibetrag bei deutschen Immobilien
Neues zur Erbschaftsteuer für im Inland belegenes unbewegliches Vermögen
Beschränkt Steuerpflichtigen steht für den Erwerb beim Tod des Ehegatten der Freibetrag nach § 16 Abs. 1 Nr. 1 ErbStG in Höhe von 500.000 € unabhängig vom Anteil des inländischen Vermögens am Gesamterwerb in voller Höhe zu (Bundesfinanzhof, Urteil vom 10.05.2017, Az. II R 53/14)
Geerbtes Familienwohnheim: Steuerbefreiung setzt Selbstnutzung voraus
Eltern können ihren Kindern eine selbstbewohnte Immobilie unter bestimmten Umständen erbschaftsteuerfrei vererben. Dies setzt jedoch voraus, dass die Kinder nach dem Erbfall die Selbstnutzung fortführen und mindestens 10 Jahre beibehalten. Zum Begriff der Selbstnutzung hat der Bundesfinanzhof in seiner jüngsten Entscheidung Stellung genommen.
Europäische Erbrechtsverordnung – welches Erbrecht gilt?
Seit dem 17.08.2015 regelt die Europäische Erbrechtsverordnung, welches Erbrecht bei einem internationalen Erbfall anzuwenden ist. Gerichte und andere Organe der Rechtspflege haben in den Staaten der EU (außer im Vereinigten Königreich, in Irland und in Dänemark) danach zu beurteilen, welches nationale Recht zur Anwendung kommt, wenn ein Erbfall einen Auslandsbezug hat.
Immobilien in Österreich: Höhere Steuern bei Erbschaft bzw. Schenkung
Immobilien in Österreich: Höhere Steuern bei Erbschaft bzw. Schenkung
In Österreich steht eine Steuerreform bevor, welche dem Grunde nach überwiegend ausländische Immobilieneigentümer im Erb- oder Schenkungsfall hart treffen dürfte. Lassen Sie daher prüfen, ob Sie durch zeitnahe Übertragung von österreichischem Immobilienvermögen steuerliche Vorteile erzielen können!
Grundsteuer auf dem Prüfstand - Verfassungswidrigkeit alter Werte bei Einheitsbewertung ("Einheitswert")
Grundsteuer auf dem Prüfstand - Verfassungswidrigkeit alter Werte bei Einheitsbewertung
Ist der Rückbezug auf veraltete Werte verfassungswidrig?
Wie hoch die Grundsteuer für bebaute und unbebaute Grundstücke ausfällt, hängt vom Einheitswert ab, den die Finanzämter für die Immobilie festgestellt haben.
Erbschaftsteuer: Bundesverfassungsgericht hält Privilegien für Betriebsvermögen teilweise für zu weitgehend und daher für verfassungswidrig
BVerfG, Urteil vom 17.12.2014 – 1 BvL 21/12
Die lang erwartete Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zur Verfassungsmäßigkeit der Erbschaftsteuer ist am 17.12.2014 ergangen. Große Überraschungen beim Ergebnis gab es nicht, aber einige interessante Details.
Vorläufiger Rechtsschutz gegen den Erbschaftsteuerbescheid
Vorläufiger Rechtsschutz gegen den Erbschaftsteuerbescheid
BFH, Beschluss vom 21.11.2013 – II B 46/13
Das Bundesverfassungsgericht hat angekündigt, über das anhängige Normenkontrollverfahren zum Erbschaftsteuergesetz noch im Jahr 2014 zu entscheiden. Einen genaueren Zeitpunkt hat es dabei aber nicht in Aussicht gestellt. In der Zwischenzeit sollte für ergehende Erbschaftsteuerbescheide erwogen werden, die Aussetzung oder Aufhebung der Vollziehung zu beantragen, sofern im Einzelfall die Voraussetzungen gegeben sind.
Keine generelle Verpflichtung zur Vorlage eines Erbscheins bei Banken und Sparkassen
Keine generelle Verpflichtung zur Vorlage eines Erbscheins bei Banken und Sparkassen
BGH, Urteil vom 08.10.2013 - XI ZR 401/12
Der Erbe ist grundsätzlich von Gesetzes wegen nicht verpflichtet, sein Erbrecht durch einen Erbschein nachzuweisen. Gleichwohl verlangten bisher Banken und Sparkassen regelmäßig die Vorlage eines Erbscheins. Gestützt wurde dies auf eine in den AGB der Sparkassen und Banken enthaltene Klausel, nach welcher die Vorlage eines Erbscheins nach dem Tod des Kunden zur Klärung der Berechtigung grundsätzlich verlangt werden kann. Eine solche Erbnachweisklausel in den AGB einer Stadtsparkasse hat der BGH aufgrund der Unterlassungsklage eines Verbraucherschutzverbandes nun für unwirksam erklärt, da sie den Verbraucher unangemessen benachteilige.